Bundesrat: Partner sollen sich bei Krankheit automatisch vertreten dürfen
Freitag, 14. Oktober 2016
Berlin – Ehegatten und Lebenspartner sollen sich im Falle einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls automatisch gegenseitig vertreten dürfen. Dies sieht ein Gesetzentwurf vor, den die Länderkammer heute beschlossen hat.
Ist ein volljähriger Partner wegen eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung nicht mehr in der Lage, für sich zu entscheiden und hat nichts Gegenteiliges geäußert, soll der Partner die mit dem Krankheitsfall zusammenhängenden Angelegenheiten für eine begrenzte Zeit regeln dürfen. Er kann dann etwa in ärztliche Heilbehandlungen einwilligen, Behandlungsverträge mit Ärzten und Krankenhäusern abschließen oder Ansprüche des Partners gegenüber der Krankenversicherung geltend machen. Weiterlesen